Ja. Das Wasser sollte nach dem langsamen Abkühlen kühl und in einem geschlossenen Behälter gelagert werden.
Bei der aktuellen Wasserprobe im September wurden Fäkalkeime tierischen Ursprungs nachgewiesen. Die Analysewerte liegen knapp über dem Grenzwert, der laut Trinkwasserverordnung bei „Null“ liegen muss. Um Gesundheitsgefahren auszuschließen, gilt das verordnete „Abkochgebot“ des Gesundheitsamtes.
Aktuell ist das Wasser von vier Brunnen verkeimt. Die Brunnen Lorenzmeier 1 bis 3 (Wüsten) und der Brunnen Begatal (zwischen Retzen und Ehrsen-Breden).
Es handelt sich dabei um zwei völlig voneinander getrennte Wassergebiete. Daher ist das zeitgleiche Auftauchen der Verkeimung rätselhaft.
Wenn Sie nach einer längeren Abwesenheit nach Hause kommen, sollten Sie die Wasserhähne generell erst einmal aufdrehen und das abgestandene Wasser abfließen lassen.
Wer die Wasserhähne lange nicht aufgedreht hat, sollte das direkt tun – und nicht erst mal einen Schluck Leitungswasser trinken oder direkt duschen.
Der Grund für diese Maßnahme: In den Wasserleitungen könnten sich Bakterien vermehrt haben.
Abgekocht werden muss alles Wasser, welches Sie zum Trinken, Waschen und Zubereiten von Obst, Gemüse, Getränken oder anderen ungekochten Nahrungsmitteln verwenden. Ebenso das Wasser, welches zur Herstellung von Eiswürfeln oder zum Zähneputzen verwendet wird.
Während der Dauer des Abkochgebotes sollte für die Zubereitung von Speisen (z.B. Waschen von Salat, Obst oder Gemüse) nur abgekochtes oder abgepacktes Wasser verwendet werden. Dies gilt insbesondere, wenn die betreffenden Nahrungsmittel nachfolgend nicht gekocht, gegart oder gedünstet - also ausreichend erhitzt - werden.
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung nur zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf 82°C gewährleistet ist. Für die Herstellung von Kaltgetränken ist während der Dauer des Abkochgebotes abgekochtes Wasser zu verwenden.
Die Kontrollen sind in der Trinkwasserverordnung geregelt und unterliegen der ständigen Kontrolle durch Überwachungsbehörden. Trinkwasser wird in Deutschland besonders streng kontrolliert.
Die Gesundheitsämter veranlassen die regelmäßigen Kontrollen. Diese werden von unabhängigen Laboren (z.B. hbicon in Bielefeld) auf verschiedenste Parameter geprüft.
Zur Häufigkeit der Probeentnahmen können wir leider keine Pauschalauskunft geben. Die Häufigkeit hängt mit verschiedenen Parametern, wie der Größe der Trinkwasserbehälter und dem Mengendurchfluss zusammen.
Es gelten ggf. über diese Empfehlung hinaus weitere Regeln. Bitte besprechen Sie dies mit ihrem Arzt.
Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung, Gartenbewässerung und andere ähnliche Zwecke ohne Einschränkungen nutzen.
Leitungswasser muss von allen betroffenen Haushalten abgekocht werden. Abkochen heißt: einmal sprudelnd aufkochen und dann langsam (über 10 Minuten) abkühlen lassen.
Bitte Achtung! Verbrühungsgefahr durch heißen Dampf und heißes Wasser!
Für Schwangere gelten keine besonderen Empfehlungen. Schwangere können abgekochtes oder verpacktes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen.
Die Stadtwerke vermuten einen Zusammenhang mit den Starkregenereignissen vom 12. September 2023. Der Wasserversorger arbeitet mit Hochdruck an der Ursachenforschung. Da es sich um geologisch unterschiedliche Standorte der Brunnen handelt und keine Verbindung zu dem zuletzt betroffenen Brunnen besteht, ist die Ursache für die stadtumfassende Verkeimung nicht eindeutig. Die Stadtwerke Bad Salzuflen prüfen jetzt mit dem Kreisgesundheitsamt und externen Gutachtern alle denkbaren Eintragsmöglichkeiten der Verunreinigungen.
Während der Dauer des Abkochgebotes ist das Wasser nicht zum Reinigen von Schankanlagen geeignet.
Während der Dauer des Abkochgebotes kann das Wasser zur Reinigung von hygienisch sensiblen Betriebsräumen, Arbeitsgeräten oder Maschinen unter der Voraussetzung benutzt werden, dass im Anschluss eine hinreichende Desinfektion gewährleistet ist. Das heißt in diesem Fall nur dort, wo Desinfektionsmittel auf alkoholischer Basis verwendet werden können und daher kein Nachspülen mit Wasser erforderlich ist.
Sofern während des Herstellungsprozesses des Lebensmittels keine ausreichende Erhitzung erfolgt, darf während der Dauer des Abkochgebotes nur abgekochtes oder verpacktes Wasser verwendet werden.
Die Kontrollen sind in der Trinkwasserverordnung geregelt und unterliegen der ständigen Kontrolle durch Überwachungsbehörden. Trinkwasser wird in Deutschland besonders streng kontrolliert.
Die Gesundheitsämter veranlassen die regelmäßigen Kontrollen. Diese werden von unabhängigen Laboren (z.B. hbicon in Bielefeld) auf verschiedenste Parameter geprüft.
Zur Häufigkeit der Probeentnahmen können wir leider keine Pauschalauskunft geben. Die Häufigkeit hängt mit verschiedenen Parametern, wie der Größe der Trinkwasserbehälter und dem Mengendurchfluss zusammen.
Wir arbeiten derzeit mit „Hochdruck“ und Unterstützung durch externe Experten daran, die Ursache zu finden. Eine eventuelle mögliche Erklärung könnte sein, dass aufgrund von Trockenheit und Klimawandel Oberflächenwasser begünstigt durch Starkregen stellenweise viel schneller in die Tiefe sickere und sich dort mit dem Trinkwasser vermische, das über Brunnen aus bis zu 160 Metern Tiefe gefördert wird. Aufgrund der höheren Eintrittsgeschwindigkeit würden die Keime nicht abgetötet.
Normalerweise dauert es Jahrzehnte, bis das Wasser von der Oberfläche ins Grundwasser ankommt. Die Bakterien überleben nur wenige Tage.
Das alle vier betroffenen Brunnen zeitgleich einen Defekt aufweisen ist unwahrscheinlich. Die Brunnen ist Wüsten wurden beispielsweise erst vor einigen Jahren saniert.
Nein, Kinder können abgekochtes oder verpacktes Wasser ohne Bedenken verzehren und benutzen. Auch die Zubereitung von Säuglingsnahrung kann mit abgekochtem Wasser erfolgen.
Das lässt sich aktuell noch nicht abschätzen. Zurzeit erfolgen weitere Untersuchungen. Das Gesundheitsamt des Kreises Lippe legt fest, wann das Abkochgebot aufgehoben wird.
Es handelt sich hierbei um Kalkablagerungen. Da Kalk im Grundwasser enthalten ist, ist die Bildung von Kalk in einem Wasserkocher (aber auch in Waschmaschinen oder Spülmaschinen) normal. Kalk ist für Menschen weder giftig noch gefährlich.
Für die Körperpflege (Waschen, Duschen, Baden) kann das Leitungswasser ohne Bedenken weiter genutzt werden. Es sollte aber nicht verschluckt werden und keinen Kontakt zu offenen Wunden bekommen. Wunden sollten mit wasserundurchlässigem Pflaster abgedeckt sein.
Das Abkochgebot hebt das Gesundheitsamt Kreis Lippe auf. Sobald die Freigabe erteilt ist, informieren wir Sie umgehend.
Tiere können bedenkenlos nicht abgekochtes Leitungswasser trinken. Sie verfügen in der Regel über ein robustes Immunsystem – auch in freier Natur trinken Tiere Wasser, das keine Trinkwasserqualität hat (z.B. aus Pfützen, Seen oder Flüssen). Die Verkeimung macht Tieren im Regelfall also nichts aus.
Das Probeergebnis der aktuellen Untersuchung ist vom 17. September 2023. Trinkwasser ist ein sehr streng kontrolliertes Lebensmittel. Es muss frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Diese Qualitätsanforderungen sind durch Gesetze, Richtlinien und Verordnungen festgelegt. Sie müssen von den Wasserversorgungsunternehmen gewährleistet werden und unterliegen einer ständigen Kontrolle durch die Überwachungsbehörden.
Nein! Nur abgekochtes oder verpacktes Wasser verwenden.
Zur Sicherstellung der Wasserqualität und Entnahme von Proben ist der jeweilige Betreiber des Brunnens selbst verantwortlich.
Kaffeemaschinen, die das Wasser auf mindestens 82°C erhitzen, können genutzt werden, da von einer zuverlässigen Abtötung der Keime auszugehen ist. Wird diese Temperatur nicht erreicht oder ist nicht bekannt, welche Temperatur beim Aufbrühen erreicht wird, sollte die Kaffeemaschine nur mit abgekochtem oder verpacktem Wasser betrieben werden.
Obst, Gemüse und Salat sind mit abgekochtem Wasser zu waschen.
Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung der Lebensmittel nur möglich, sofern diese anschließend gekocht, gedämpft oder gedünstet werden.
Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen. Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern ihr Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.