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Netzanschluss

Öffentliche Bekanntgabe der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH gemäß § 29 Abs. 1 NAV/NDAV

Zum 8. November 2006 ist die Niederspannungsanschlussverordnung/ Niederdruckanschlussverordnung (NAV/NDAV, BGBI. I 2006, S. 2477 vom 1. November 2006) in Kraft getreten.

NAV/NDAV haben unmittelbaren Einfluss auf die mit uns abgeschlossenen Netzanschlussverträge für Anschlüsse an unser Versorgungsnetz mit Niederspannung/Niederdruck.

Nach § 29 Abs. 1 NAV/NDAV in Verbindung mit § 115 Abs. 1 Satz 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind wir berechtigt, gegenüber diesen Anschlussnehmern einheitlich die Anpassung bestehender Netzanschlussverträge (basierend auf den "Allgemeinen Versorgungsbedingungen Strom (AVBEltV) bzw. Gas (AVBGasV)") zu verlangen. Dies gilt, sofern der Netzanschlussvertrag bis einschließlich 12. Juli 2005 mit uns abgeschlossen wurde.

Von diesem Verlangen haben wir Gebrauch gemacht. Die Anpassung aller betroffenen Netzanschlussverträge an die neuen Vorgaben der NAV/NDAV erfolgte am 8. Mai 2007. Für Netzanschlussverträge, die nach dem 12. Juli 2005 abgeschlossen wurden, gilt die NAV unmittelbar. Eine Anpassung ist nicht erforderlich.

Bitte rufen Sie an, wenn Sie Fragen haben. Wir sind unter der Telefon-Nummer für Sie zu erreichen. Unsere Öffnungszeiten finden Sie hier.

Ihre Ansprechpartner

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Marcel Heumann

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Tim Klassen

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