Rechtliche Grundlagen unserer Erdgasversorgung
Grundlage für die Lieferung von Erdgas ist die Gasgrundversorgungsverordnung (Gas-GVV) sowie die "Ergänzenden Bedingungen".
Sämtliche Arbeitspreise enthalten die Erdgassteuer und die Konzessionsabgabe, die wir an die Stadt Bad Salzuflen abführen. In den Bruttopreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer von zurzeit 7 Prozent enthalten.
Muster-Abwendungsvereinbarung
Gemäß § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV ist der Grundversorger verpflichtet, säumigen Kunden spätestens mit der Ankündigung einer Unterbrechung der Grundversorgung nach § 19 Abs. 4 StromGVV/GasGVV zugleich in Textform den Abschluss einer Abwendungsvereinbarung anzubieten. Gemäß § 2 Abs. 3 Satz 7 StromGVV bzw. § 2 Abs. 3 Satz 5 GasGVV hat der Grundversorger das Muster der Abwendungsvereinbarung auf seiner Internetseite zu veröffentlichen.
Hinweis: Diese Muster-Abwendungsvereinbarung ersetzt nicht das konkrete Angebot auf Abschluss einer Abwendungsvereinbarung im jeweiligen Einzelfall.
Abwendungsvereinbarung zur Vermeidung einer Liefersperre (PDF)
Bei Bedarf bitte Kontakt mit unserem Forderungsmanagement aufnehmen.
Tel.-Nr. 05222 808 - 0
E-Mail: inkasso(at)stwbs.de