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Mehr-/Mindermengen

Abrechnung der Mehr- und Mindermengen

Die Abrechnung der Jahresmehr- und Mindermengen wird - gemäß §13 Abs. 3 Strom NZV - auf der Grundlage monatlicher Marktpreise durchgeführt, die auf Basis des stundenbasierten Spotmarktpreises der EEX ermittelt wurden.

Preistabellen Mehr-/Mindermengen