Mehr-/Mindermengen
Abrechnung der Mehr- und Mindermengen
Die Abrechnung der Jahresmehr- und Mindermengen wird - gemäß §13 Abs. 3 Strom NZV - auf der Grundlage monatlicher Marktpreise durchgeführt, die auf Basis des stundenbasierten Spotmarktpreises der EEX ermittelt wurden.