WASSERVERUNREINIGUNG IN SCHÖTMAR, EHRSEN-BREDEN UND IN TEILEN VON WERL-ASPE
Bad Salzuflen – Bei einer aktuellen Trinkwasseruntersuchung wurden Keime im Trinkwasser entdeckt. Das Trinkwasser in den Ortsteilen Schötmar, Ehrsen-Breden und Teilen von Werl-Aspe weist aktuell bakterielle Verunreinigungen auf. Das Gesundheitsamt hat dazu am 15. September 2023 ein Abkochgebot des Wassers angeordnet.
Durch die Starkregenereignisse Anfang der Woche ist Oberflächenwasser in einen Brunnen gelangt. Anders als bei der Trinkwasserverunreinigung von Mitte August sind diesmal weniger Ortsteile betroffen. Zudem steht der Verursacher bereits fest. Es handelt sich um einen Brunnen, der in einem anderen Wasserfördergebiet steht. Der Brunnen ist unmittelbar abgestellt worden.
Folgende Ortsteile sind betroffen: Schötmar, Ehrsen-Breden und folgende Straßen in Werl-Aspe: Weberstraße, Im Werler Feld, Knonweg, Grüner Sand, Weinbergstraße, Gerberweg, Kreuzweg, Lohheide, Auenweg.
Die Stadtwerke haben eine Übersichtskarte erstellt, aus der die betroffenen Ortsteile ersichtlich sind (blaue Markierung). Straßenzüge, die direkt an die markierten Ortsteile angrenzen, sollten nach dem Vorsichtsprinzip handeln und auch dem „Abkochgebot“ und den Anweisungen des Gesundheitsamtes folgen.
Bei den Bakterien handelt es sich um Fäkalkeime tierischen Ursprungs. So genannte E.Coli und coliforme Bakterien.
Befolgen Sie unbedingt die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes:
Die Verwendungseinschränkung „Abkochgebot“ umfasst:
Verwendungseinschränkung für Trinken, Lebensmittelzubereitung, Zähneputzen, kein Kontakt mit offenen Wunden – Nur abgepacktes Wasser verwenden oder abgekochtes Wasser (nach Aufkochen, 10 Minuten abkühlen)
Zur Körperpflege, Händewaschen, Duschen/Baden ist das Wasser weiterhin geeignet – ein verschlucken ist zu vermeiden sowie besondere Vorsicht/Kontaktvermeidung bei offenen Wunden.
Häufige Fragestellungen:
- Während der Dauer des Abkochgebotes ist eine Verwendung von Kaffeemaschinen zur Herstellung von Heißgetränken möglich, wenn eine Erhitzung auf mind. 82°C gewährleistet ist.
- Für die Herstellung von Kaltgetränken und Eiswürfeln ist während der Dauer der Verwendungseinschränkung abgekochtes Wasser zu verwenden.
- Zum Wäsche waschen kann das Wasser verwendet werden, die Waschtemperatur sollte mindestens 40° C betragen.
- Geschirr aus dem Geschirrspüler ist unbedenklich, sofern das Gerät mit Temperaturen über 60° C spült und trocknet.
Zusätzliche Chlorung des Trinkwassers!
Auf Anordnung durch das Gesundheitsamt für den Kreis Lippe wird dem Trinkwasser vorübergehend Chlor als Zusatzstoff zur Desinfektion im zulässigen Rahmen der Trinkwasserverordnung zugegeben.
- Es kann zu leichten Geruchs- und Geschmacksveränderungen kommen.
- Gesundheitliche Bedenken bestehen nicht.
Die Stadtwerke Bad Salzuflen haben eine Website mit den wichtigsten Informationen, Fragen und Antworten eingerichtet: www.stwbs.de/abkochgebot.
Bitte geben Sie die Information auch an Ihre Mitbewohner und Nachbarn weiter.