WAS GESCHIEHT, WENN EIN HAUSBESITZER TROTZ SATZUNG EINE AUF FOSSILER BASIS FUNKTIONIERENDE NEUE HEIZUNG EINBAUT? MUSS DIESE NEUE HEIZUNG NEBEN DEM ZAHLEN EINER GELDBUSSE WIEDER AUSGEBAUT WERDEN?
Das hängt vom Einzelfall ab. Sofern ein Befreiungstatbestand gemäß Paragraf 7 der Satzung vorliegt, kann der Eigentümer nachträglich einen Befreiungsantrag vom Anschluss- und Benutzungszwang stellen.