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FAQ

Mann telefoniert mit Headset

INWIEWEIT SIND MIETER VON DER NEUEN SATZUNG BETROFFEN?

Grundsätzlich ist der Vermieter für den ordnungsgemäßen, betriebsbereiten Zustand der Heizung verantwortlich. Insofern sind Mieterinnen und Mieter nur indirekt betroffen. Befreiungsanträge vom Anschluss- und Benutzungszwang können nur von Grundstückseigentümern gestellt werden.