Ich habe mich schon einmal beworben. Kann ich mich erneut bewerben?
Selbst wenn wir uns bei einer vorherigen Ausschreibung nicht für Sie entschieden haben, heißt das nicht, dass Sie ungeeignet für unser Unternehmen sind. Bewerben Sie sich gerne erneut, denn bei einem anderen Ausschreibungsverfahren könnten Sie der perfekte Kandidat für uns sein!