GILT DIE SATZUNG AUCH FÜR BETRIEBE, KLINIKEN, KITAS, SCHULEN UND ANDERE GEBÄUDE?
Ja. Die Satzung bezieht sich auf alle Grundstücke, die innerhalb des Satzungsgebietes liegen.
Ja. Die Satzung bezieht sich auf alle Grundstücke, die innerhalb des Satzungsgebietes liegen.