GIBT ES AUSNAHMEN VOM ANSCHLUSSZWANG?
Wenn eine Wärmepumpe energetisch sinnvoll ist, kann diese auch eingesetzt werden. Weitere Ausnahmen sind ebenfalls möglich: Die Satzung kann Ausnahmen vom Anschluss- und Benutzungszwang zulassen – zum Beispiel für Gebäude mit geringem Wärmebedarf. Eventuell ist laut Stadt auch nicht jedes Grundstück im Satzungsgebiet sofort technisch anschließbar. Um soziale Härten zu vermeiden, sind laut Satzung auch Übergangsregelungen möglich. Anträge auf Erteilung von Ausnahmen können über ein Online-Formular (Link unten auf dieser Seite) bei der Stadt eingereicht werden.